Tätigkeitsschwerpunkte:

Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Moritz liegt vorrangig – wenn auch nicht ausschließlich – im Gebiet

Arzt- und Medizinrecht
sowie im
Recht der Heilberufe

Hierzu zählen unter anderem folgende Komplexe:


Arzthaftungsrecht

Abwehr von unberechtigten Ansprüchen auf Schadensersatz
und/oder Schmerzensgeld in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer – außergerichtlich und gerichtlich

Berufsrecht
Beratung und Vertretung im berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor dem Berufsgericht für Heilberufe Beratung und Vertretung z.B. in Beitrags- und Weiterbildungs-angelegenheiten, Fragen zulässiger Werbung, ärztlicher Kooperationen sowie in allen anderen Fragen des ärztlichen Berufsrechts

Arztstrafrecht
Beratung und Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor den Gerichten der Strafgerichtsbarkeit

Vertragsarztrecht
Beratung und Vertretung in allen vertragsarztrechtlichen Angelegenheiten (Zulassungsangelegenheiten, Honorarregresse, Disziplinarverfahren etc.)

Praxisübergabe und Übernahme
Entwurf und Prüfung von Verträgen, Beratung vor und bei Vertragsschluß. Beratung und Vertretung bei Abschluß von Miet- und Leasingverträgen etc.

Ärztliche Gesellschaftsverträge
Beratung zur Wahl der Gesellschaftsform einschließlich der Gründung von medizinischen Versorgungszentren.
Entwurf von Verträgen für ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften sowie Beratung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten

Arbeitsrecht
Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen Prüfung von Arbeitsverträgen und Beratung vor und bei Vertragsabschluss Beratung und Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren. Vertragsanwalt des Marburger Bundes (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)

Forderungseinzug
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von
Honoraransprüchen bei säumigen Patienten


Aufgrund der jahrzehntelangen Anwaltserfahrung, der mehr als 25-jährigen Tätigkeit in den genannten Spezialgebieten sowie insbesondere der langjährigen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle in der ärztlichen Selbstverwaltung sieht sich Dr. Moritz in der Lage, Ärzten und Angehörigen aller anderen Heilberufe eine fundierte Beratung und Vertretung in nahezu allen sie unmittelbar oder mittelbar berührenden Rechtsangelegenheiten zu bieten.
Da er langjährig das Amt eines Notars ausgeübt hat, sind ihm auch alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Testamenten, Erberträgen, Eheverträgen, Grundstücksangelegenheiten, Gesellschaftsverträgen etc. ebenso vertraut, wie aus dem anwaltlichen Bereich z.B. familien- oder erbrechtliche Fragestellungen.

Die Kanzlei versteht sich in erster Linie als spezieller Dienstleister für Angehörige der Gesundheitsberufe in allen sie berührenden Rechtsfragen. Soweit erforderlich erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern, um auch in ferneren Rechtsgebieten eine kompetente Beratung gewährleisten zu können. Die gilt insbesondere auch für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Die langjährige Mitarbeit in zahlreichen ständigen oder ad hoc eingesetzten regionalen und bundesweiten Auschüssen, Kommissionen, Konferenzen und anderen Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sowie die ebenfalls langjährige Tätigkeit an herausgehobener Stelle der ärztlichen Selbstverwaltung gewährleistet eine fundierte Kenntnis der Materie und der handelnden Personen sowie eine erfolgreiche Beratung und Betreuung der Mandanten.Insbesondere ist hier auch die enge Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund zu erwähnen.

Durch die enge Zusammenarbeit in der Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten

Dr. Justus Ernestus
Dr. Jan Daub
Martin Wenzel

ist darüber hinaus eine fachübergreifende und kompetente Beratung und Vertretung der Mandanten in nahezu allen anderen Rechtsgebieten gewährleistet.