Tätigkeitsschwerpunkte:
Der Schwerpunkt
der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Moritz liegt vorrangig –
wenn auch nicht ausschließlich – im Gebiet
Arzt- und Medizinrecht
sowie im
Recht der Heilberufe
Hierzu zählen
unter anderem folgende Komplexe:
• Arzthaftungsrecht
Abwehr von unberechtigten Ansprüchen auf Schadensersatz
und/oder Schmerzensgeld in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer
– außergerichtlich und gerichtlich
•
Berufsrecht
Beratung und Vertretung im berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren und
vor dem Berufsgericht für Heilberufe Beratung und Vertretung z.B.
in Beitrags- und Weiterbildungs-angelegenheiten, Fragen zulässiger
Werbung, ärztlicher Kooperationen sowie in allen anderen Fragen
des ärztlichen Berufsrechts
•
Arztstrafrecht
Beratung und Vertretung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und
vor den Gerichten der Strafgerichtsbarkeit
•
Vertragsarztrecht
Beratung und Vertretung in allen vertragsarztrechtlichen Angelegenheiten
(Zulassungsangelegenheiten, Honorarregresse, Disziplinarverfahren etc.)
•
Praxisübergabe und Übernahme
Entwurf und Prüfung von Verträgen, Beratung vor und bei Vertragsschluß.
Beratung und Vertretung bei Abschluß von Miet- und Leasingverträgen
etc.
•
Ärztliche Gesellschaftsverträge
Beratung zur Wahl der Gesellschaftsform einschließlich der Gründung von medizinischen Versorgungszentren.
Entwurf von Verträgen für ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften sowie Beratung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
•
Arbeitsrecht
Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen
Prüfung von Arbeitsverträgen und Beratung vor und bei Vertragsabschluss
Beratung und Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Vertragsanwalt des Marburger Bundes (Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)
•
Forderungseinzug
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von
Honoraransprüchen bei säumigen Patienten
Aufgrund der jahrzehntelangen Anwaltserfahrung, der mehr als 25-jährigen Tätigkeit in den genannten Spezialgebieten sowie insbesondere der langjährigen Tätigkeit an verantwortlicher Stelle in der ärztlichen Selbstverwaltung sieht sich Dr. Moritz
in der Lage, Ärzten und Angehörigen aller anderen Heilberufe
eine fundierte Beratung und Vertretung in nahezu allen sie unmittelbar
oder mittelbar berührenden Rechtsangelegenheiten zu bieten.
Da er langjährig das Amt eines Notars ausgeübt hat, sind ihm
auch alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Testamenten, Erberträgen,
Eheverträgen, Grundstücksangelegenheiten, Gesellschaftsverträgen
etc. ebenso vertraut, wie aus dem anwaltlichen Bereich z.B. familien-
oder erbrechtliche Fragestellungen.
Die Kanzlei versteht
sich in erster Linie als spezieller Dienstleister für Angehörige
der Gesundheitsberufe in allen sie berührenden Rechtsfragen. Soweit
erforderlich erfolgt eine fachübergreifende Zusammenarbeit mit
anderen Kooperationspartnern, um auch in ferneren Rechtsgebieten eine
kompetente Beratung gewährleisten zu können. Die gilt insbesondere
auch für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.
Die langjährige
Mitarbeit in zahlreichen ständigen oder ad hoc eingesetzten regionalen
und bundesweiten Auschüssen, Kommissionen, Konferenzen und anderen
Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung sowie die ebenfalls langjährige
Tätigkeit an herausgehobener Stelle der ärztlichen Selbstverwaltung
gewährleistet eine fundierte Kenntnis der Materie und der handelnden
Personen sowie eine erfolgreiche Beratung und Betreuung der Mandanten.Insbesondere ist hier auch die enge Zusammenarbeit mit dem Marburger Bund zu erwähnen.
Durch die enge Zusammenarbeit
in der Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten
Dr. Justus Ernestus
Dr. Jan Daub
Martin Wenzel
ist darüber hinaus eine fachübergreifende und kompetente Beratung
und Vertretung der Mandanten in nahezu allen anderen Rechtsgebieten
gewährleistet.